Mordanklage zugelassen: Fabian-Prozess startet Ende April

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Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) – Neue Entwicklungen im Fall Fabian! Das Landgericht Rostock hat jetzt die Anklage wegen Mordes gegen die Ex-Freundin des Vaters, Gina H. (heute 30), zugelassen. Der Prozess startet am 28. April und findet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt.
„Der Angeklagten wird mit der nunmehr zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock vorgeworfen, am 10.10.2025 heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit 8-jährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben“, so eine Gerichtssprecherin.
Laut Staatsanwaltschaft soll Gina H. am Morgen des 10. Oktober mit ihrem orangefarbenen Pick-up zur Wohnanschrift von Fabian (8) in Güstrow gefahren sein und ihn „unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben“. Dann soll sie mit dem Achtjährigen nach Klein Upahl gefahren und zu Fuß zu dem Tümpel gelaufen sein. Mit sechs Messerstichen in den Oberkörper soll sie den Jungen hier getötet haben. Sie soll die Tat allein geplant und durchgeführt haben. „Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben“, so die Staatsanwaltschaft.
Vier Wachtmeister schützen Prozess
Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock sind aktuell 17 Termine angesetzt – bis in den Juli. Wegen des besonderen Öffentlichkeitsinteresses hat das Gericht für den Prozess eine Sicherungsverordnung erlassen. Unter anderem dürfen im Saal keine Handys benutzt werden, gleich vier Wachtmeister schützen den Prozess (üblich sind in der Regel ein bis zwei) „zur Sicherung des Aufzeichnungsverbotes und der Ordnung“, es dürfen nur kleine Taschen mitgenommen werden.
Laut Staatsanwaltschaft sollen insgesamt mehr als 60 Zeugen vor Gericht aussagen – unter anderem Fabians Eltern. Die Anklageschrift mit den Vorwürfen gegen Gina H. ist 63 Seiten lang.



