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Verbot von Feuerwerk nahe geschützter Gebäude – Müll wieder wegräumen

Das Jahr 2025 geht am Silvesterabend zu Ende. Traditionell wird das neue Jahr lautstark mit Raketen und Knallkörpern begrüßt. Zum Schutz von besonders sensiblen Gegenden, aber auch besonders brandgefährdeten Orten, ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, wie Feuerwerkskörper im Amtsdeutsch heißen, in bestimmten Bereichen verboten.

Nach der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Konkret bedeutet diese Regelung, dass, wer in der Silvesternacht ein Feuerwerk abbrennen will, vorher prüfen sollte, ob der Ort, an dem das Feuerwerk entzündet wird, auch dafür geeignet ist. Hierbei muss man auch bedenken, dass insbesondere Raketen bei starkem Wind davongetragen werden können.

Nach dem Feuerwerk sollte das Aufräumen des Mülls nicht vergessen werden, der beim Feiern im öffentlichen Bereich anfällt. Dies gilt insbesondere für Flaschen, aber auch für abgebrannte
Feuerwerkskörper.

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